Beschreibung
Design | 1924, Wilhelm Wagenfeld |
Material | Glasplatte und Glasrohr aus Klarglas, Metallteile vernickelt, Glasschirm opalüberfangen |
Ausstellung | Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf |
Oberfläche | Transparent |
Stil | Aktuelles Design, Design-Klassiker |
Schutzart | IP 20 |
Details | Kabellänge 2,5m |
Bestückung / Leuchtmittel | LED-Lampe |
Lieferumfang | exklusive Leuchtmittel |
Abmessungen | H: 36cm, (Fuß) Ø: 16cm, (Schirm) Ø: 18cm |
Regelung | Zugschalter |
Dimmbarkeit | Nicht dimmbar |
Fassung | E27 |
Spannung | 230 V |
Maximale Bestückung | 7 W LED-Normallampe |
Prüfzeichen | CE |
Lichtverteilung | Diffus Allgemein, Direkt |
Das zeitlos Original Design, die Wagenfeld-Tischleuchte WG24 von Tecnolumen, erhielt den Bundespreis Gute Form 1982. Seit 1986 ist sie auch im Shop des MoMA, New York erhältlich. Typisch für die Tischleuchte Wagenfeld WA 24 ist der edle Glasfuß, der gläserne Leuchtenschaft und der weiße halbkugelförmige Glasschirm. Die Leuchten der einzigen urheberrechtlich geschützten und von Professor Wagenfeld sind fortlaufend nummeriert. Die zeitlose Bauhaus-Leuchte eignet sich wunderbar als exklusive Leuchte im Wohnzimmer oder Büro und macht sich besonders gut auf Kommoden, Sideboards oder Schreibtischen. Hinweis: Der Hersteller empfiehlt keine Leuchtmittel mit klarem Glaskolben zu verwenden, da das Innenleben" dieser Leuchtmittel einen Schatten auf das Opalglas projiziert.
Details:
Material: Metall vernickelt, Glasschirm opalüberfangen
Maße: 36 cm (Höhe), 16 cm (Ø Fuß), 18 cm (Ø Kopf)
Einzige urheberrechtlich geschützte und von Prof. Wilhelm Wagenfeld autorisierte Reedition.
Jede Leuchte ist fortlaufend nummeriert und trägt das Signet TECNOLUMEN/BAUHAUS.
Empfohlenes Leuchtmittel: LED Lampe 7 W, matt
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UrhG §§ 2, 3, 8, 23, 24 – „Bauhaus-Glasleuchte“ Urheber der „Bauhaus-Glasleuchte“, charakterisiert vor allem durch eine runde gläserne Fußplatte, einen gläsernen Schaft, in dessen Innerem ein Metallrohr die elektrische Schnur verbirgt, und einen weißen fast halbkugelförmigen Glasschirm, der die Birne als Lichtquelle verbirgt, ist im Rechtssinne allein Wilhelm Wagenfeld.
OLG Hamburg, Urt.v.4.3.1999 – 3 U169/98